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Kurzgutachten oder Vollgutachten für den Oldtimer?

Von Burkhard Nickerl · Zuletzt aktualisiert: · Lesezeit etwa 5 Minuten

Die Versicherung will ein Gutachten, aber welches? Die Antwort hängt vom Fahrzeugwert, vom Versicherer und davon ab, ob es um einen Neuabschluss oder eine Aktualisierung geht.

Drei Stufen der Bewertung

Stufe Wie Umfang Preis (netto) Wofür
Online-Bewertung Besitzer schickt Fotos und Angaben, Bewertung am Schreibtisch 1 bis 3 Seiten 25 bis 50 € geringe Werte, manche Versicherer bis etwa 90.000 €
Kurzgutachten Sachverständiger besichtigt das Fahrzeug, kurze Dokumentation 4 bis 10 Seiten, wenige Fotos, Zustandsnote, Wert 90 bis 250 € Aktualisierung, mittlere Werte
Vollgutachten Ausführliche Besichtigung, alle Baugruppen, Probefahrt 20 bis 40 Seiten, Fotos je Baugruppe, Notenmatrix, Wertherleitung 300 bis 600 €, seltene Fahrzeuge mehr hohe Werte, Neuabschluss, Kauf, Streitfall

Was Versicherer verlangen

Jeder Versicherer legt eigene Grenzen fest. Nach den veröffentlichten Bedingungen der Anbieter, Stand September 2026, gilt grob:

Die Grenzen verschieben sich, und manche Versicherer verlangen unabhängig vom Wert ein Gutachten, sobald ein Fahrzeug restauriert oder als Sonderausführung versichert wird. Fragen Sie vor dem Auftrag beim Versicherer nach, welche Art er anerkennt und welche Sachverständigen. Die meisten lassen den Gutachter frei wählen, solange er qualifiziert ist.

Wie oft aktualisiert werden muss

Üblich sind zwei bis drei Jahre. Einige Versicherer verlangen alle zwei Jahre ein Kurzgutachten, das den Wert des Vollgutachtens fortschreibt. Das ist deutlich günstiger als ein neues Vollgutachten und reicht, solange sich am Fahrzeug nichts verändert hat. Nach einer Restaurierung, einem Unfall oder einem starken Marktanstieg lohnt ein neues Vollgutachten, weil das Fahrzeug sonst unterversichert ist und im Schadenfall nur der alte Wert ersetzt wird.

Entscheidungshilfe

  1. Neuabschluss und Fahrzeugwert über 50.000 €: Vollgutachten. Es dient später als Grundlage für die günstigeren Aktualisierungen.
  2. Aktualisierung eines bestehenden Vollgutachtens: Kurzgutachten, sofern keine wesentliche Veränderung.
  3. Kauf oder Verkauf: Vollgutachten, unabhängig von der Versicherung. Der Preis des Gutachtens ist klein gegen das Risiko eines verdeckten Mangels.
  4. Alltagsklassiker unter 30.000 €: Online-Bewertung oder Kurzgutachten, je nach Versicherer.
  5. Streit, Erbschaft, Gericht: immer Vollgutachten von einem qualifizierten, unabhängigen Sachverständigen.

Was ein Kurzgutachten enthalten sollte

Auch ein Kurzgutachten braucht eine Besichtigung, die Fahrgestellnummer am Fahrzeug, den Tachostand, eine Zustandsnote mit knapper Begründung, mindestens ein Foto je Seite des Fahrzeugs und den Wiederbeschaffungswert mit Datum. Fehlt die Besichtigung, ist es eine Online-Bewertung, auch wenn „Gutachten“ darüber steht. Was ein Vollgutachten enthält, steht im Ratgeber Oldtimer-Wertgutachten: Aufbau, Inhalt und Kosten.

Die genannten Wertgrenzen und Preise stammen aus veröffentlichten Angaben von Versicherern, Prüforganisationen und Sachverständigen, Stand September 2026. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherers.

Vollgutachten in einem Nachmittag

Classiva führt Sachverständige durch alle zwölf Baugruppen, nimmt Fotos direkt vom Tablet entgegen und erzeugt das fertige PDF mit Inhaltsverzeichnis. Ein bestehendes Gutachten lässt sich für die Aktualisierung kopieren. Kostenlos in der Einführungsphase.

Sie sind Besitzer und suchen einen Gutachter? Die Verbände BVSK und Die Oldtimer-Gutachter e. V. führen Listen qualifizierter Sachverständiger.

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