Classiva

Nutzungsbedingungen für Classiva

Stand: 20.10.2026 (Version 1.1)

Anbieter: Farsad Ahmadi-Adli, Am Burghof 12a, 61130 Nidderau (nachfolgend „Anbieter“ oder „wir“). Classiva ist eine Software zur Erstellung von Wert- und Zustandsgutachten für klassische Fahrzeuge, bereitgestellt über das Internet unter app.classiva.de (nachfolgend „Classiva“ oder „die Software“).

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Nutzungsbedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung von Classiva zwischen dem Anbieter und dem Kunden.
  2. Classiva richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, insbesondere an Kfz-Sachverständige und Gutachterbüros. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, dass er als Unternehmer handelt. Verbraucher dürfen Classiva nicht nutzen.
  3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
  4. Die Preisliste (Anlage 1) und der Auftragsverarbeitungsvertrag (Anlage 2, AVV) sind Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen. Bei Widersprüchen in Fragen des Datenschutzes geht der AVV vor.

§ 2 Vertragsgegenstand

  1. Der Anbieter stellt dem Kunden Classiva für die Dauer des Vertrags zur Nutzung über das Internet bereit. Die Software umfasst insbesondere: einen geführten Assistenten zur Erfassung von Auftrags-, Fahrzeug- und Bewertungsdaten, die Benotung von zwölf Baugruppen, die Verwaltung von Fotos, eine Vorschau, die Erzeugung von Gutachten als PDF-Datei, einen Nummernkreis für abgeschlossene Gutachten sowie ein Profil mit Briefkopf, Unterschrift und Stempel des Kunden.
  2. Zusätzlich bietet Classiva derzeit: das Kopieren von Gutachten, ein Archiv für frühere Gutachten als PDF, das Einlesen des Fahrzeugscheins per Foto nach Freischaltung durch den Kunden, den Export aller Daten, Erinnerungen und Mitteilungen per E-Mail sowie die Teilnahme am Gutachter-Verzeichnis mit Anfrageformular und Besucherstatistik nach § 8. Diese Zusatzleistungen sind freiwillig; ihr Umfang kann sich nach Absatz 4 ändern.
  3. Die Software wird am Übergabepunkt des Rechenzentrums (Routerausgang) bereitgestellt. Die Verbindung zwischen den Geräten des Kunden und dem Übergabepunkt sowie die dafür nötige Hard- und Software sind Sache des Kunden.
  4. Der Anbieter darf die Software weiterentwickeln, Funktionen ergänzen und die technische Umsetzung ändern, solange die vertragscharakteristischen Funktionen nach Absatz 1 erhalten bleiben. Über Änderungen, die die Nutzung wesentlich beeinflussen, informiert der Anbieter rechtzeitig in Textform.
  5. Der Anbieter schuldet keine Beratung zum Inhalt der Gutachten. Für die fachliche Richtigkeit, die Benotung, die Wertermittlung und die Einhaltung berufsrechtlicher Anforderungen ist allein der Kunde als Sachverständiger verantwortlich. Das gilt auch für Angaben, die beim Einlesen des Fahrzeugscheins automatisch erkannt werden: Die Erkennung kann Fehler enthalten; der Kunde prüft die Vorschläge vor der Übernahme mit dem Original.

§ 3 Vertragsschluss

  1. Die Darstellung von Classiva auf classiva.de ist kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben.
  2. Mit dem Absenden des Registrierungsformulars, in dem der Kunde bestätigt, als Unternehmer zu handeln und diese Nutzungsbedingungen einschließlich AVV zu akzeptieren, gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines Nutzungsvertrags ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde den per E-Mail zugesandten Bestätigungslink betätigt; damit wird das Konto freigeschaltet. Der Anbieter speichert Fassung, Zeitpunkt und Herkunft (IP-Adresse, Browserkennung) der Zustimmung als Nachweis; der Kunde sieht sie in den Einstellungen.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, die bei der Registrierung und im Profil abgefragten Angaben vollständig und richtig zu machen und Änderungen unverzüglich nachzutragen.
  4. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, da Classiva nur Unternehmern angeboten wird.
  5. Vertragssprache ist Deutsch. Eingabefehler kann der Kunde vor dem Absenden des Registrierungsformulars in den Formularfeldern berichtigen. Der Anbieter speichert die Fassung der Nutzungsbedingungen, der der Kunde zugestimmt hat; sie ist in den Einstellungen und unter classiva.de/nutzungsbedingungen.html abrufbar.

§ 4 Einführungsphase, Tarife und Entgelt

  1. Bis zum 31. Dezember 2026 (Einführungsphase) stellt der Anbieter Classiva unentgeltlich zur Verfügung. In dieser Zeit kann der Kunde Gutachten auch ohne gewählten Tarif abschließen. Der Anbieter darf die Einführungsphase verlängern; er teilt dies in Textform mit.
  2. Ab dem 1. Januar 2027 setzt der Abschluss von Gutachten einen Tarif nach der Preisliste (Anlage 1) voraus. Das Anlegen und Bearbeiten von Entwürfen, der Zugriff auf abgeschlossene Gutachten und der Datenexport bleiben auch ohne Tarif möglich.
  3. Der Kunde wählt den Tarif in der Software (Einstellungen, Abrechnung). Zur Auswahl stehen „Je Gutachten“ (Entgelt je abgeschlossenem Gutachten, monatlich nachträglich abgerechnet) und „Büro-Flat“ (unbegrenzte Gutachten, monatlich oder jährlich im Voraus abgerechnet). Der Kunde kann den Tarif jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums wechseln oder kündigen; ein Wechsel innerhalb des Zeitraums wird anteilig verrechnet.
  4. Wählt der Kunde einen Tarif während der Einführungsphase, zahlt er bis zu deren Ende nichts; das Entgelt entsteht erst ab dem 1. Januar 2027. Kunden, die sich nach dem Ende der Einführungsphase registrieren, nutzen den gewählten Tarif 30 Tage lang unentgeltlich. Hinterlegt der Kunde bis zum Ende der unentgeltlichen Zeit kein Zahlungsmittel, endet der Tarif automatisch; das Konto läuft ohne Tarif weiter (Absatz 2).
  5. Die Abrechnung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd., Dublin (Irland). Der Kunde hinterlegt dort ein Zahlungsmittel (Karte, SEPA-Lastschrift, PayPal oder ein anderes angebotenes Verfahren); Zahlungsdaten werden ausschließlich bei Stripe gespeichert. Rechnungen stellt der Anbieter elektronisch bereit (per E-Mail und in den Einstellungen unter Abrechnung). Das Entgelt ist mit Rechnungsstellung fällig und wird über das hinterlegte Zahlungsmittel eingezogen.
  6. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  7. Schlägt ein Einzug fehl, wird der Kunde per E-Mail informiert und der Einzug wiederholt. Bleibt die Zahlung nach den Wiederholungen aus, endet der Tarif; Absatz 2 gilt entsprechend. Für die Zeit des Verzugs schuldet der Kunde Verzugszinsen nach § 288 Absatz 2 BGB; die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
  8. Der Anbieter darf einzelnen Kunden, insbesondere Pilotkunden, Preisnachlässe oder eine unentgeltliche Nutzung einräumen. Das geschieht über Gutscheincodes bei der Tarifwahl und gilt, solange der jeweilige Tarif ununterbrochen besteht.
  9. Der Anbieter darf die Preise höchstens einmal je Kalenderjahr anpassen. Preisänderungen kündigt er mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform an. Beträgt die Erhöhung mehr als fünf Prozent, kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens kündigen. Kunden, die sich während der Einführungsphase registriert haben, behalten die Preise der Anlage 1, solange ihr Vertrag ununterbrochen besteht.

§ 5 Verfügbarkeit und Wartung

  1. Während der Einführungsphase ist der Anbieter bestrebt, Classiva rund um die Uhr verfügbar zu halten. Ein Anspruch auf eine bestimmte Verfügbarkeit besteht in dieser Zeit nicht.
  2. Nach Vereinbarung eines Entgelts schuldet der Anbieter eine Verfügbarkeit von 99 Prozent im Monatsmittel am Übergabepunkt. Nicht als Ausfall gelten angekündigte Wartungsarbeiten (in der Regel zwischen 22:00 und 06:00 Uhr, Ankündigung mindestens 24 Stunden vorher), Störungen der Internetverbindung außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters, Angriffe Dritter und höhere Gewalt.
  3. Der Anbieter darf die Software zur Behebung von Sicherheitslücken auch ohne Vorankündigung kurzzeitig unterbrechen.

§ 6 Pflichten des Kunden

  1. Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim, wählt ein sicheres Passwort und informiert den Anbieter unverzüglich, wenn er einen Missbrauch seines Kontos vermutet.
  2. Der Kunde stellt sicher, dass er alle Daten, Fotos und Inhalte, die er in Classiva einstellt, rechtmäßig verarbeiten darf, insbesondere die Daten seiner Auftraggeber und Fahrzeughalter. Er ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO für diese Daten.
  3. Der Kunde stellt keine rechtswidrigen Inhalte ein, greift nicht auf Daten anderer Kunden zu und versucht nicht, die Software zu umgehen, zu überlasten oder zu manipulieren.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, fertige Gutachten (PDF) auf einem von Classiva unabhängigen Speichermedium zu archivieren. Der Anbieter ist kein Archivsystem und übernimmt keine berufsrechtlichen Aufbewahrungspflichten des Kunden.
  5. Der Kunde meldet Störungen und Fehler unverzüglich an info@classiva.de und beschreibt sie so genau wie möglich.
  6. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Software durch den Kunden oder auf von ihm eingestellten Inhalten beruhen, einschließlich der angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung, es sei denn, der Kunde hat den Verstoß nicht zu vertreten.

§ 7 Nutzungsrechte

  1. Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht, Classiva für eigene geschäftliche Zwecke über das Internet zu nutzen. Soweit die Software zusätzliche Nutzerkonten für Mitarbeiter des Kunden vorsieht, unterliegen diese Konten ebenfalls diesen Nutzungsbedingungen; der Kunde steht für das Verhalten seiner Nutzer ein.
  2. Alle Rechte an der Software, ihren Vorlagen und ihrer Gestaltung bleiben beim Anbieter. Der Kunde darf die Software nicht kopieren, dekompilieren oder Dritten zugänglich machen, soweit nicht zwingendes Recht dies erlaubt.
  3. Die vom Kunden eingestellten Inhalte und die mit Classiva erstellten Gutachten bleiben geistiges Eigentum des Kunden. Der Kunde räumt dem Anbieter das Recht ein, diese Inhalte zu speichern, zu verarbeiten und zu vervielfältigen, soweit dies zur Bereitstellung der Software nötig ist.

§ 8 Gutachter-Verzeichnis

  1. Der Anbieter betreibt unter classiva.de/gutachter ein öffentliches Verzeichnis, in dem Fahrzeughalter Sachverständige finden und ihnen Anfragen schicken können. Die Teilnahme ist für Kunden freiwillig und unentgeltlich, auch ohne gewählten Tarif. Je Kunde gibt es einen Eintrag. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
  2. Der Kunde schaltet den Eintrag im Profil ein, macht die abgefragten Angaben (Name, Firma, Qualifikation, Postleitzahl und Ort des Büros, Einsatzradius, Leistungen, Schwerpunkte, Kurzvorstellung, Website, auf Wunsch ein Porträtfoto) und willigt in deren Veröffentlichung ein. Er kann den Eintrag jederzeit über den Schalter „Im Verzeichnis anzeigen“ ausschalten; er ist dann sofort nicht mehr öffentlich.
  3. Für die Angaben gelten folgende Regeln: Sie sind wahr und aktuell; Qualifikationen und Mitgliedschaften nennt der Kunde nur, wenn er sie nachweisen kann. Die Kurzvorstellung enthält keine Preise, keine Kontaktdaten und keine Werbung für Dritte; Anfragen laufen über das Formular. Verlinkt wird nur die eigene Website des Kunden. Das Foto zeigt den Kunden selbst, und der Kunde hat die Rechte daran. Unzulässig sind rechtswidrige, irreführende, herabsetzende oder fremde Rechte verletzende Inhalte.
  4. Jeder neue Eintrag und jede Änderung wird vor der Veröffentlichung vom Anbieter persönlich geprüft, in der Regel innerhalb eines Werktags; eine automatisierte Entscheidung findet nicht statt. Bis zur Freigabe einer Änderung bleibt die zuletzt freigegebene Fassung sichtbar. Der Anbieter darf offensichtliche Schreibfehler und Verstöße gegen Absatz 3 redaktionell berichtigen; er teilt die Änderung mit Begründung mit.
  5. Über das Anfrageformular auf der Profilseite können Fahrzeughalter dem Kunden Anfragen schicken. Der Anbieter leitet sie per E-Mail an die Kontoadresse des Kunden weiter, mit der Adresse des Anfragenden als Antwortadresse, und speichert den Inhalt nicht. Je Eintrag werden höchstens 30 Anfragen am Tag weitergeleitet; weitere werden abgewiesen. Für die weitere Bearbeitung einer Anfrage ist der Kunde selbst verantwortlich, auch datenschutzrechtlich. Der Anbieter wird nicht Partei eines Vertrags zwischen Kunde und Fahrzeughalter und erhält keine Provision.
  6. Die Reihenfolge der Suchergebnisse richtet sich nach folgenden Hauptparametern: Gibt der Suchende einen Ort oder eine Postleitzahl an, werden die Einträge nach der Entfernung zwischen Suchort und Postleitzahl des Büros aufsteigend sortiert; der gewählte Umkreis und die Filter für Leistung und Marke begrenzen die Treffer. Bei gleicher Entfernung oder ohne Ortsangabe wird alphabetisch nach Namen sortiert. Bezahlte Platzierungen gibt es nicht; Tarif, Dauer der Teilnahme und Besucherzahlen haben keinen Einfluss auf die Reihenfolge.
  7. Der Anbieter darf eine Änderung zurückstellen oder einen Eintrag offline nehmen, wenn er gegen Absatz 3 oder gegen geltendes Recht verstößt, wenn eine begründete Meldung nach Absatz 9 vorliegt, wenn das Konto des Kunden deaktiviert oder gesperrt ist (§ 14) oder wenn der Vertrag endet. Bei behebbaren Verstößen gibt der Anbieter dem Kunden Gelegenheit zur Nachbesserung, bei offensichtlich rechtswidrigen Inhalten nimmt er den Eintrag sofort offline. Das Verzeichnis insgesamt kann der Anbieter mit einer Frist von 30 Tagen einstellen.
  8. Jede Einschränkung eines Eintrags (Zurückstellen, redaktionelle Berichtigung, Offline-Nehmen) teilt der Anbieter dem Kunden spätestens mit ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Die Mitteilung nennt die betroffenen Angaben, die zugrunde liegenden Tatsachen, den Grund nach Absatz 3 oder 7 und den Weg zur Beschwerde. Der Kunde kann innerhalb von sechs Monaten durch Antwort auf die Mitteilung oder an info@classiva.de Beschwerde einlegen; der Anbieter prüft sie persönlich, in der Regel innerhalb von 14 Tagen, und teilt das Ergebnis mit Begründung mit. Der Rechtsweg bleibt unberührt.
  9. Jede Person kann Einträge, die sie für rechtswidrig oder regelwidrig hält, über den Link „Eintrag melden“ auf der Profilseite oder per E-Mail an info@classiva.de melden. Die Meldung soll den Eintrag, die beanstandete Angabe, eine Begründung sowie Name und E-Mail-Adresse der meldenden Person enthalten. Der Anbieter bestätigt den Eingang, prüft die Meldung sorgfältig und ohne automatisierte Entscheidung und teilt der meldenden Person das Ergebnis mit.
  10. Kontaktstelle für Kunden, Nutzer des Verzeichnisses und Behörden nach Art. 11 und 12 der Verordnung (EU) 2022/2065 ist info@classiva.de; Kommunikation auf Deutsch oder Englisch.
  11. Der Anbieter zeigt dem Kunden im Profil, wie oft sein Eintrag in der Suche angezeigt und aufgerufen wurde, woher die Besucher kamen, wie oft die Website angeklickt wurde und wie viele Anfragen eingingen, und schickt ihm auf Wunsch monatlich eine Zusammenfassung per E-Mail. Gezählt wird ohne Cookies; die Zahlen sind Näherungswerte ohne Gewähr. Die Angaben des Eintrags und diese Zahlen nutzt der Anbieter nur für den Betrieb des Verzeichnisses und gibt sie nicht an Dritte weiter; der Kunde hat jederzeit Zugriff auf seine Zahlen.
  12. Der Anbieter schuldet keinen Erfolg des Eintrags, insbesondere keine bestimmte Zahl von Besuchern, Anfragen oder Aufträgen.

§ 9 Datenschutz

  1. Soweit der Anbieter bei der Bereitstellung der Software personenbezogene Daten verarbeitet, die der Kunde eingestellt hat, geschieht dies im Auftrag des Kunden auf Grundlage des AVV (Anlage 2).
  2. Die Verarbeitung der Daten des Kunden selbst (Konto, Rechnungsdaten, Kommunikation) sowie den Betrieb des Gutachter-Verzeichnisses mit Anfrageformular, Meldungen und Besucherstatistik beschreibt die Datenschutzerklärung unter classiva.de/datenschutz.html; insoweit ist der Anbieter selbst Verantwortlicher.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

  1. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
  2. Ein Konto ohne Tarif können beide Seiten jederzeit ohne Einhaltung einer Frist in Textform kündigen. Der Kunde kündigt, indem er sein Konto in der Software löscht (Einstellungen, Daten) oder eine E-Mail an info@classiva.de schreibt.
  3. Einen Tarif kann der Kunde jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen (Einstellungen, Abrechnung); eine Mindestlaufzeit gibt es nicht. Bis zum Ende des Zeitraums bleibt der Tarif nutzbar. Der Anbieter kann einen Tarif mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Abrechnungszeitraums kündigen.
  4. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde trotz Abmahnung gegen § 6 verstößt oder mit einem fälligen Entgelt mehr als 30 Tage in Verzug ist.
  5. Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).

§ 11 Folgen der Beendigung, Datenexport

  1. Mit Beendigung des Vertrags endet das Nutzungsrecht.
  2. Der Kunde kann seine Daten jederzeit selbst als ZIP-Datei exportieren (Einstellungen, Daten): alle Gutachten als PDF, die Formulardaten in einem gängigen maschinenlesbaren Format, alle Fotos sowie Profil und Briefkopf. Auf Anfrage, die bis spätestens 30 Tage nach Vertragsende gestellt wird, stellt der Anbieter diesen Export innerhalb von 30 Tagen zusätzlich bereit.
  3. Löscht der Kunde sein Konto selbst, wird es sofort deaktiviert; die Daten bleiben 14 Tage archiviert, in denen der Kunde die Löschung durch eine Anmeldung abbrechen kann, und werden danach endgültig gelöscht. Im Übrigen löscht der Anbieter die Daten des Kunden spätestens drei Monate nach Vertragsende, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Rechnungsdaten bewahrt der Anbieter nach den steuerrechtlichen Fristen auf.
  4. Die Aufbewahrungspflichten des Kunden als Sachverständiger für seine Gutachten bleiben von dieser Regelung unberührt (siehe § 6 Absatz 4).

§ 12 Gewährleistung

  1. Während der unentgeltlichen Einführungsphase haftet der Anbieter für Sach- und Rechtsmängel nur, wenn er einen Mangel arglistig verschwiegen hat (§ 600 BGB).
  2. Nach Vereinbarung eines Entgelts gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Miete mit folgender Maßgabe: Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel nach § 536a Absatz 1 BGB und das Selbstbeseitigungsrecht nach § 536a Absatz 2 BGB sind ausgeschlossen. Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich und nachvollziehbar an. Der Anbieter beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist, auch durch Bereitstellung einer neuen Version oder eines Umgehungswegs.

§ 13 Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Anbieters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, für Schäden aus der Verletzung einer übernommenen Garantie, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
  3. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  4. Während der unentgeltlichen Einführungsphase haftet der Anbieter abweichend von Absatz 2 nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (§ 599 BGB); Absatz 1 bleibt unberührt.
  5. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter im Rahmen der vorstehenden Absätze nur insoweit, als der Schaden auch bei ordnungsgemäßer Archivierung der Gutachten durch den Kunden nach § 6 Absatz 4 entstanden wäre.
  6. Die Absätze 1 bis 5 gelten auch für die persönliche Haftung der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 14 Sperrung

  1. Der Anbieter darf den Zugang des Kunden vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Kunde gegen § 6 verstößt, das Konto missbraucht wird oder eine Sperrung zum Schutz der Software oder anderer Kunden nötig ist. Der Anbieter informiert den Kunden über die Sperrung und ihren Grund unverzüglich in Textform und hebt sie auf, sobald der Grund entfallen ist.
  2. Die Sperrung lässt die Pflicht des Kunden zur Zahlung eines vereinbarten Entgelts unberührt, wenn der Kunde den Grund zu vertreten hat.

§ 15 Änderungen dieser Nutzungsbedingungen

  1. Der Anbieter darf diese Nutzungsbedingungen ändern, wenn ein sachlicher Grund vorliegt, insbesondere Änderungen der Rechtslage oder der Rechtsprechung, neue oder geänderte Funktionen der Software oder Sicherheitsanforderungen, und die Änderung dem Kunden zumutbar ist. Die vertragscharakteristischen Leistungen nach § 2 Absatz 1 und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung werden auf diesem Weg nicht geändert.
  2. Der Anbieter kündigt Änderungen mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform an. Die Ankündigung enthält die geänderten Bedingungen und hebt die Änderungen hervor.
  3. Die Änderungen werden wirksam, sobald der Kunde ihnen zustimmt, frühestens zum angekündigten Zeitpunkt. Die Zustimmung erklärt der Kunde, indem er die neue Fassung bei der Anmeldung in der Software bestätigt; der Anbieter speichert Fassung und Zeitpunkt. Bis zur Zustimmung gelten die bisherigen Bedingungen; der Kunde kann seine Daten in dieser Zeit weiterhin exportieren (§ 11 Absatz 2). Stimmt der Kunde nicht zu, können beide Seiten den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen.
  4. Rein redaktionelle Änderungen ohne Auswirkung auf Rechte und Pflichten, etwa die Berichtigung von Schreibfehlern oder geänderte Kontaktangaben, bedürfen keiner Zustimmung; der Anbieter weist in der neuen Fassung auf sie hin.
  5. Die geltende Fassung mit Versionsnummer und Stand sowie das Datum der Zustimmung des Kunden sind in den Einstellungen einsehbar. Die Nutzungsbedingungen stehen unter classiva.de/nutzungsbedingungen.html, der AVV unter classiva.de/avv.html zum Abruf bereit; der AVV mit den Angaben des Kunden ist in den Einstellungen als PDF abrufbar.

§ 16 Vertraulichkeit

Beide Seiten behandeln alle Informationen, die sie im Rahmen des Vertrags über die andere Seite erhalten und die als vertraulich gekennzeichnet oder erkennbar vertraulich sind, wie eigene Geschäftsgeheimnisse. Der Anbieter nimmt Einsicht in Gutachten und Daten des Kunden nur, soweit dies zur Fehlerbehebung oder auf Wunsch des Kunden nötig ist. Diese Pflicht gilt zwei Jahre über das Vertragsende hinaus.

§ 17 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters. Der Anbieter darf den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
  3. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieser Klausel.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
  5. Erklärungen und Anfragen zu diesem Vertrag richtet der Kunde an info@classiva.de oder an die oben genannte Anschrift des Anbieters.

Anlage 1: Preisliste (Stand 24.09.2026)

TarifPreisAbrechnung
Je Gutachten29,00 € je abgeschlossenem Gutachtenmonatlich nachträglich nach Anzahl der Abschlüsse
Büro-Flat monatlich79,00 € je Monatmonatlich im Voraus
Büro-Flat jährlich790,00 € je Jahrjährlich im Voraus
Zusatznutzer19,00 € je Nutzer und Monatsobald mehrere Nutzer je Büro verfügbar sind

Alle Preise netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bis zum 31. Dezember 2026 (Einführungsphase) ist die Nutzung unentgeltlich (§ 4).

Anlage 2: Auftragsverarbeitungsvertrag

Der Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit seinen Anlagen 1 (Gegenstand der Verarbeitung), 2 (Technische und organisatorische Maßnahmen) und 3 (Subunternehmer) ist unter classiva.de/avv.html abrufbar und Bestandteil dieser Nutzungsbedingungen.